ARTEMISIUM Artemisia annua, einjähriger Beifuß Blätter, 50g, Sweet Annie/Sweet Wormwood/Qing hao, ohne Stängel/Stiele
Produktbeschreibung
Made in Germany 100 % natürlich Reiner Pflanzenrohstoff ohne Zweckbestimmung Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel ist in der EU aktuell nicht gestattet. Grund ist die Novel-Food-Verordnung der EU von 2015. Sie reguliert die Einfuhr und den Verkauf von Produkten, die vor dem 15. Mai 1997 in nur kleinen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua selbst ist jedoch nicht verboten oder gar gesundheitsschädlich. Weder Anbau, noch Verkauf oder Verarbeitung sind verboten. Erlaut ist jedoch die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Bei unseren Artemisia Annua Blättern es sich um einen reinen Pflanzenrohstoff, ausdrücklich ohne Zweckbestimmung (kein Lebensmittel oder Lebensmittelzutat)! Bitte beachten Sie dieses bei der Weiterverwendung /-verarbeitung des Rohstoffes.