Zwölberich 2020 Zwölberich Goldcuvée aus Nahe-Qualitätswein und Likör trocken
Produktbeschreibung
Ausgewählt aus den besten Nahe-Qualitätsweinen, behutsam vergoren und mit dem gewissen Etwas im Geschmack! Gut ausgereift, schön herb, aber immer noch harmonisch. Süffig.Für diesen Goldcuvée kommt nur das Beste in die Flasche. Unser Kellermeister hat dazu hervorragende Nahe-Qualitätsweine ausgewählt, diese mit einem edlen Gold-Liqueur von 23 Karat Blattgold* versehen und ein faszinierend perlendes Getränk komponiert.Einstand hatte der Sekt in kleiner hausinterner Auflage zum Jahreswechsel 1999 auf 2000, um das neue Jahrtausend gebührend feiern zu können. Auf Grund der großen Nachfrage und Begeisterung unserer Kunden und Genießer haben wir uns jedoch entschieden, dieses tolle Getränk aus dem Zwölberich auch weiterhin anzubieten. Nicht nur auf Grund des tollen Geschmacks, sondern auch wegen der Optik durch die sanft in der Flasche umher wirbelnden Blattgoldpartikel (welche übrigens gefahrlos zum Verzehr geeignet sind!) eignet sich unsere Zwölberich Riesling-Goldcuvée ideal als Geschenk, zum Anstoßen bei Feierlichkeiten wie Empfängen, Jubiläen und Hochzeiten oder einfach auch als Werbeträger für einen besonderen Zweck.Im Glas: Helles Gelb mit schillernden, goldenen ReflexenIn der Nase: Elegante Zitrus-Aromen, getrocknete OrangenschaleIm Geschmack: Mandarine und Limette, feine Mineralität, prickelndes Säurespiel, muntere PerlageDazu: Laugenbrezel-Canapé mit Ziegenfrischkäse und geschmelzten ZwiebelnHinweis:Nach dem Öffnen bitte die Flasche am oberen Hals fassen und in leichter Drehbewegung senkrecht schwenken, damit das Gold sich vom Flaschenboden löst und gleichmäßig in der Flasche nach oben steigt. Dann bekommt jeder auch was von den schönen Partikeln ins Glas. Oder ein Tablett mit Gläsern in 2 Schüben befüllen: erster Schluck nur Sekt, dann Flasche kurz schwenken und das Glas mit Goldpartikeln beifüllen.Viel Spaß für Sie und Ihre Gäste!Ihr Winzer H. Heintz*Da Gold nicht in der EU Bioverordnung aufgeführt ist, darf das Produkt nicht als Bioprodukt ausgelobt werden.